Das neue Mediengesetz, ein Gesetz, das die Medienlandschaft in Griechenland neuregeln soll, ist vor Kurzem vom griechischen Parlament beschlossen worden. Nach mehr als zwanzig Jahren, in denen die privaten Sender keine Lizenzen besaßen, gibt es nunmehr die rechtliche Grundlage für das Verfahren und die Voraussetzungen für die Verteilung der Rundfunklizenzen. Zuständig für die Ausschreibung der Lizenzen soll der Nationale Rundfunkrat (ESR) sein und bei ihrer Verteilung sollen sowohl einheimische als auch ausländische Medienunternehmen berücksichtigt werden. Das Gesetz sieht auch strikte Kriterien, was die Beschäftigten bei den Medienunternehmen betrifft, vor und sein primäres Ziel ist es, die Transparenz in der griechischen Medienbranche sicherzustellen: So darf beispielsweise kein Staatsauftrag einem Unternehmen vergeben werden, das gleichzeitig Eigentümer von Massenmedien ist.

Wie der Generalsekretär für Information und Kommunikation, Lefteris Kretsos, in einem Interview mit der italienischen Tageszeitung „Il Manifesto“ betont hat, werde mit diesem Gesetz der Interessenkonflikt in der Medienlandschaft Griechenlands gebremst. Dieses Gesetz sollte seit mehr als 25 Jahren in Kraft sein, so der Generalsekretär, der hinzugefügt hat, dass Griechenland die Neuregelung der Medienbranche lange verzögert habe, einer Branche, die mit der Funktion des demokratischen Systems eng verbunden sei.